
BERICHT ÜBER DIE MUSIKERIN DİLJÎN BEYAR
Angriff, Todesdrohung und Beschlagnahmung von Eigentum gegen eine kurdische Künstlerin in der Schweiz
ZUSAMMENFASSUNG DES VORFALLS
Am 21. Oktober 2025, gegen 20:02 Uhr, wurde die in der Schweiz lebende kurdische Künstlerin Diljîn Beyar in ihrer Wohnung von vier Personen körperlich angegriffen und mit dem Tod bedroht.
Die Angreifer drohten Diljîn Beyar, keine Inhalte in sozialen Medien zu veröffentlichen und keinerlei Kommentare über die kriminelle Organisation abzugeben.
Darüber hinaus erklärten die Angreifer, dass sie mit dem Verein Rapperswil verbunden seien, der dem "Komele"-Netzwerk angehört, der organisatorischen Struktur der PKK in der Schweiz.
Als Beyar nach dem Vorfall den betreffenden Verein kontaktierte, bestätigten die Vereinsverantwortlichen, dass die Angreifer mit ihnen verbunden waren; sie gaben jedoch keine Erklärung ab und ergriffen keinerlei Maßnahmen bezüglich des Vorfalls.
WEITERE ENTWICKLUNGEN
Nach dem Vorfall erstattete Beyar eine offizielle Anzeige bei der Schweizer Polizei und ein Rechtsverfahren wurde eingeleitet. Aufgrund der andauernden Bedrohung ihres Lebens wurde sie von der zuständigen Sozialeinrichtung vorübergehend in eine andere Unterkunft verlegt.
Jedoch drangen innerhalb von zwei Tagen nach der Anzeige PKK-verbundene Personen in Beyars Wohnung ein. Da sie Beyar nicht zu Hause vorfanden, beschlagnahmten die Angreifer drei Tanburas (kurdische traditionelle Musikinstrumente) der Künstlerin. Diese Handlung wird als bewusster Versuch gewertet, die Künstlerin an der Ausübung ihrer Musik zu hindern.
Nach der öffentlichen Bekanntgabe des Vorfalls wurde von Quellen der kriminellen Organisation PKK eine Hetzkampagne gegen die Musikerin Diljîn BEYAR gestartet und verleumderische Aussagen zur Diskreditierung der Musikerin in Umlauf gebracht.
KONTEXT
Dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Beyar hat bereits früher berichtet, dass sie von derselben Organisationsstruktur wiederholt verbalen und körperlichen Angriffen, Drohungen und Beleidigungen ausgesetzt war. Nach den von EKRW dokumentierten Daten setzen PKK-verbundene Strukturen in Europa systematisch eine Politik des Drucks und der Einschüchterung gegen kurdische Intellektuelle, Künstler und Aktivisten um, die nicht ihrer politischen Linie entsprechen.
EKRW-BEWERTUNG
Dieser Angriff ist nicht nur ein Akt der Gewalt gegen eine Einzelperson. Er stellt eine direkte Bedrohung der Gedanken- und Meinungsfreiheit, des Rechts auf künstlerisches Schaffen und der pluralistischen Stimmen innerhalb der kurdischen Gesellschaft dar. Die Beschlagnahmung der Musikinstrumente einer Künstlerin ist eine bewusste und symbolische Handlung, die auf die Unterdrückung des kulturellen Ausdrucks abzielt.
EKRW verurteilt diesen Vorfall aufs Schärfste und richtet folgende Appelle:
- An die Schweizer Behörden: Die Ermittlungen wirksam und unparteiisch durchzuführen; die Sicherheit des Opfers zu gewährleisten; die Rückgabe der beschlagnahmten Instrumente zu verfolgen.
- An die europäischen Menschenrechtsorganisationen: Die Druck- und Einschüchterungsaktivitäten PKK-verbundener Strukturen gegen die kurdische Zivilgesellschaft in ganz Europa systematisch zu dokumentieren.
- An die kurdische Öffentlichkeit: Unabhängig von politischen Meinungsverschiedenheiten eine gemeinsame Haltung gegen Gewalt und Drohungen einzunehmen.